Reglemente
Reglement IIn die Versicherung aufgenommen werden alle der AHV unterstehenden Arbeitnehmer, welche das 17. Altersjahr vollendet haben und deren voraussichtlicher AHV-pflichtiger Lohn über dem vom Bundesrat festgelegten Grenzbetrag (CHF 20520.- im Jahr 2010) liegt.Reglement I Reglement IIIn die Versicherung aufgenommen werden alle Mitarbeiter, deren mutmasslicher AHV-Lohn den Betrag der dreifachen maximalen einfachen AHV-Altersrente (CHF 82080.- im Jahr 2010) übersteigt.Reglement II Reglement IIIIn die Versicherung können alle der AHV unterstehenden Arbeitnehmer in Kaderposition aufgenommen werden.Reglement III |

