Reglemente

Reglement I

In die Versicherung aufgenommen werden alle der AHV unterstehenden Arbeitnehmer, welche das 17. Altersjahr vollendet haben und deren voraussichtlicher AHV-pflichtiger Lohn über dem vom Bundesrat festgelegten Grenzbetrag (CHF 20520.- im Jahr 2010) liegt.
Reglement I

Reglement II

In die Versicherung aufgenommen werden alle Mitarbeiter, deren mutmasslicher AHV-Lohn den Betrag der dreifachen maximalen einfachen AHV-Altersrente (CHF 82080.- im Jahr 2010) übersteigt.
Reglement II

Reglement III

In die Versicherung können alle der AHV unterstehenden Arbeitnehmer in Kaderposition aufgenommen werden.
Reglement III